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KOSTEN


 

Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit spielt die Transparenz der anfallenden Kosten eine wesentliche Rolle. Nachfolgend geben wir Ihnen daher eine Übersicht über die möglichen Varianten der Kosten und einer eventuellen Kostenübernahme. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der folgenden Übersicht lediglich um eine abstrakte Darstellung handelt - die konkreten Kosten sprechen Sie bitte in jedem Einzelfall mit RA Dr. Baumgart ab.

 

 


Erstberatung

 
Für ein erstes Beratungsgespräch, in dem Sie Ihren Fall schildern und wir diesen besprechen und mögliche Vorgehensweisen erläutern, fallen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Verbraucher gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG höchstens 190,00 € zzgl. 19% USt. = 226,10 € insgesamt an. Bei einer weitergehenden Beauftragung werden diese Kosten in voller Höhe auf die dann fällige Vergütung angerechnet.

 

In den überwiegenden Fällen wird die anwaltliche Erstberatungsgebühr von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wenn Sie also eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, fragen SIe selbst vor der Erstberatung nach der Kostenübernahme durch die Versicherung - so sind Sie hinsichtlich der Kosten auf der sicheren Seite.

 

Sollten Sie nur ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente beziehen, übernimmt der Staat in bestimmten Fällen Ihre Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort stellen und können dann mit dem dort erhaltenen Beratungshilfeschein/Berechtigungsschein zum Rechtsanwalt kommen.

 

 

Außergerichtliche Vertretung

 

Die Rechtsanwaltsgebühren für eine weitergehende außergerichtliche Vertretung richten sich nach dem Gegenstandswert, die entsprechenden Gebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alle voraussichtlich für Sie nach der Erstberatung anfallenden Kosten werden wir Ihnen gerne im ersten Beratungsgespräch erläutern.

Haben SIe eine Rechtsschutzversicherung? In den meisten Fällen übernimmt diese die anfallenden Kosten. Gerne stellen wir für Sie die entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Hierzu benötigen wir die Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer.


 

Gerichtliche Vertretung 

 

Soweit Sie ein gerichtliches Verfahren führen wollen oder führen müssen, kalkulieren wir für Sie die Gerichts-, Anwalts-, und ggf. auch Sachverständigenkosten und können so das für Sie bestehende Prozessrisiko eingermaßen genau ermitteln. 

 


Vergütungsvereinbarung

 

Alternativ besteht jederzeit die Möglichkeit, die anwaltliche Tätigkeit auf Grundlage einer Gebührenvereinbarung abzurechnen. Die verschiedenen Abrechnungsmodalitäten erläutern wir Ihnen dann selbstverständlich gerne persönlich.


 

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.


 

 

 

RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin, Tel.: 030 / 88 62 49 00 | E-Mail: kanzlei@ra-baumgart.de