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RECHTSGEBIETE
 

 

Sie suchen einen ausgewiesenen medizinrechtlich ausgebildeten Spezialisten für Ihr Anliegen?

 

Dann sind Sie bei uns in der Kanzlei Dr. Baumgart genau richtig. Die kompetente und individuelle Beratung meiner Mandanten erreiche ich durch langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt mit allgemein zivilrechtlicher und speziell medizinrechtlicher Ausrichtung, seit 2007 auch als Fachanwalt für Medizinrecht. Durch die ständige Fortbildung auf Fachtagungen kann ich Ihnen eine Rechtsberatung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im gesamten Gesundheitsrecht anbieten.


Ausgewählte einzelne Rechtsgebiete:

 

 

Arzthaftung

 

Eine Haftung eines Krankenhausträgers, eines Arztes, Heilpraktikers, einer Hebamme oder sonstiger im Medizinalbereich tätiger Personen bzw. einer Berufshaftpflichtversicherung kommt bei Aufklärungsfehlern, einer fehlenden Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff, allgemein bei Behandlungsfehlern, insbesondere Befunderhebungsfehlern, Therapiefehlern, Hygienemängeln oder Organisationsfehlern im Krankenhaus in Betracht. Umgangssprachlich wird die Arzt- und/oder Krankenhaushaftung bei sog. "Kunstfehlern" oder "Ärztepfusch" relevant.

 

 

Arzneimittelhaftung

 

Eine Arzneimittelhaftung nach dem Arzneimittelgesetz kann bei schwerwiegenden und schädigenden Nebenwirkungen eines Medikaments eingreifen.

 

 

Arztrecht

 

Fragen zum Berufsrecht, zur Approbation, zur Fort- und Weiterbildung, zum Honorar, zur Durchsetzung von Honoraransprüchen, Fragen zur Zulassung, gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung und letztendlich das Arztstrafrecht und Disziplinarrecht richten sich an die Berufsträger.

 

 

Medizinproduktehaftung

 

Bei diesem Themenkreis ist speziell an Materialschäden an in den menschlichen Körper eingebrachten Implantaten, bespielsweise an künstliche Gelenke, zu denken.

 

 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

 

Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sind rechtliche Gestaltungsregelungen für die Zukunft, wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung oder Überprüfung einer Patientenverfügung, der rechtlichen Betreuung bei Nichtbeachtung einer Verfügung durch Behandler, der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung einer Vorsorgevollmacht und Überprüfung einer Betreuungsverfügung.

 

 

Schlichtung

 

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der außergerichtlichen Streitschlichtung (Mediation) mit Ihrem Behandler. Kann hier bereits eine Einigung erzielt werden, erspart dies ein oft langwieriges nervenaufreibendes und psychisch beeinträchtigendes Gerichtsverfahren. Neuerdings gibt es aber auch die gerichtliche Mediation, um ein bereits laufendes Gerichtsverfahren streitschlichtend zu beenden. Auch insoweit begleitet Rechtsanwalt Baumgart Sie gerne.

 

 

Schmerzensgeld und Schadensersatz

 

Ein eingetretener Gesundheitsschaden kann in den meisten Fällen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Als Kompensation für den eingetretenen Schaden können aber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Insoweit ist an Schmerzensgeld, eine Rente und sog. materielle Schadensersatzansprüche wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Ersatz von zerstörtem Eigentum zu denken.

 

 

Sozialrecht

 

Neben sämtlichen Fragestellungen des SGB V (Sozialgesetzbuch, Recht der gesetzlichen Krankenversicherung) beraten wir Sie auch bei der Feststellung einer Behinderung (GdB), Durchsetzung einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente oder Ihnen zustehenden sozialrechtlichen Leistungen nach einem erlittenen (Arbeits-)Unfall.

 

 

Strafrecht

 

Wir übernehmen für Sie als geschädigte Patienten die Erstattung von Strafanzeigen, die Vertretung der Nebenklage in Strafprozessen sowie andererseits auch die Verteidigung von Ärzten in medizinrechtlichen Strafprozessen, ggf. gemeinsam mit ausgewiesenen Strafrechtlern.

 

 

Tiermedizin

 

Die Haftung des Tierarztes bezieht sich selbstverständlich auch auf Fehler im Rahmen der tierärztlichen Behandlung.

 

 

Unfallfolgen

 

Wir übernehmen gerne für Sie die Schadensregulierung nach einem erlittenen Unfall und alle damit im Zusammenhang stehenden Aspekte wie beispielsweise Fragen zur Berufsunfähigkeit oder Rente sowie Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft.

 

 

Versicherungsrecht

 

Um Ihre versicherungsrechtlichen Fragen zur Krankenversicherung, Unfallversicherung,

Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung und Lebensversicherung etc. kümmern wir uns gerne.

 

 

Zu all diesen Themen und damit zusammenhängenden Fragen berät Dr. Baumgart Sie jederzeit in der Kanzlei. Sollte Ihr konkretes Problem hier nicht aufgeführt sein, zögern Sie dennoch nicht, uns anzurufen. Gerne klären wir in einem Telefonat, wie wir Ihnen persönlich weiterhelfen können.

 

 

 

RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin, Tel.: 030 / 88 62 49 00 | E-Mail: kanzlei@ra-baumgart.de